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21.01.2021

FFP2-Masken auch für Feier der Gottesdienste verpflichtend

Foto: pixabay

Neumarkt/Habsberg (dbnm) - Für den Gottesdienstbesuch gilt seit heute für alle über 14-jährigen Personen eine FFP2-Maskenpflicht.

„Die Einhaltung von Hygieneschutzmaßnahmen ist eine Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt Tag für Tag in unseren Kirchen Gottesdienst feiern dürfen“, betont Christian Schrödl, Dekanatsreferent für die beiden katholischen Dekanate Neumarkt und Habsberg, der die Pfarreien umgehend über die Veränderungen informierte. „Insgesamt haben sich die Hygieneschutzkonzepte in den beiden großen Kirchen gut bewährt“, weiß Schrödl, „die Gläubigen halten sich an die Regelungen und sind dankbar für die Sicherheit und Ordnung in den Kirchen.“

Seit November 2020 galt bereits eine allgemeine Maskenpflicht für die Gottesdienste gilt. Mit Wirkung vom 21.1.2021 hat der Freistaat Bayern in der veränderten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) verfügt, dass bei den Gottesdiensten auch FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarem Standard eingesetzt werden müssten. Lediglich für die 6- bis 14 jährigen genügt eine einfache Mund-Nase-Bedeckung. Die Pfarreien sollen auch weiterhin schriftliche Hygieneschutzkonzepte vorhalten.


Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage

Regelmäßige Gottesdienste

Heilige Messen in der Pfarrei Plankstetten

Sonntag 7.30 Uhr, 9.00 Uhr, 10.15 Uhr (Konventamt, gregorian. Gesang), 17.30 Uhr Vesper

werktags 7.00 Uhr Konventamt
Herz-Jesu-Freitag 19.15 Uhr Herz-Jesu-Amt

Beichtgelegenheiten in der Pfarrei Plankstetten

Samstag 14.00 Uhr
Sonntag 7.00 Uhr
vor Herz-Jesu-Amt und Meldung an der Klosterpforte

Anbetungszeiten in der Pfarrei Plankstetten

jeden letzten Donnerstag des Monats um 20.15 Uhr

Heilige Messen in der Pfarrei Oening

Sonntag 8.45 Uhr abwechselnd mit Raitenbuch

Heilige Messen in der Pfarrei Kevenhüll

Samstag 19.00 Uhr (2. und 4. Samstag im Monat)
Sonntag 10.00 Uhr (1. Sonntag im Monat), 8.30 Uhr (3. Sonntag im Monat)