Corona-Lockerungen: Maskenpflicht im Gottesdienst reduziert
Neumarkt/Habsberg (dbnm) - Seit heute muss die Mund-Nase-Bedeckung nur noch beim Betreten und Verlassen der Kirche, allerdings nicht mehr bei der Mitfeier des Gottesdienstes getragen werden, teilte das Dekanatsbüro mit.
In einer Rundmail verwiese Dekanatsreferent Christian Schrödl auf die Sechste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19.6.2020, die im Bayerischen Ministerialblatt erschienen ist, un am heutigen Montag, 22.6.2020, in Kraft tritt. Darin heißt es in 3 6 Abs. 3: "Für die Besucher gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden." Sobald sich also die Mitfeiernden an eihrem Platz befinden kann die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden. "Dies bedeutet für viele Gläubige natürlich eine enorme Erleichterung", betont Schrödl. Allerdings müsste damit gerechnet werden, dass nun wieder mehr Personen die Gottesdienste mitfeiern wollten. Er wies aber auch adarauf hin, dass die übrigen, von der Diözese Eichstätt weiterhin vorgegebenen Schutzmaßnahmen bezüglich Desinfektion, Beschränkung des Teilnehmerkreises oder reduzierte Kirchenmusik (entsprechend des Schutzkonzeptes vom 29.4.2020) bisher noch nicht aufgehoben wurden.
Regelmäßige Gottesdienste
Heilige Messen in der Pfarrei Plankstetten
Sonntag 7.30 Uhr, 9.00 Uhr, 10.15 Uhr (Konventamt, gregorian. Gesang), 17.30 Uhr Vesper
werktags 7.00 Uhr Konventamt
Herz-Jesu-Freitag 19.15 Uhr Herz-Jesu-Amt
Beichtgelegenheiten in der Pfarrei Plankstetten
Samstag 14.00 Uhr
Sonntag 7.00 Uhr
vor Herz-Jesu-Amt und Meldung an der Klosterpforte
Anbetungszeiten in der Pfarrei Plankstetten
jeden letzten Donnerstag des Monats um 20.15 Uhr
Heilige Messen in der Pfarrei Oening
Sonntag 8.45 Uhr abwechselnd mit Raitenbuch
Heilige Messen in der Pfarrei Kevenhüll
Samstag 19.00 Uhr (2. und 4. Samstag im Monat)
Sonntag 10.00 Uhr (1. Sonntag im Monat), 8.30 Uhr (3. Sonntag im Monat)